Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Weisen Sie als Strafrichterin oder Strafrichter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt den German Doctors Geldauflagen und Bußgeld zu, unterstützen Sie eine dauerhafte Hilfe für Menschen in Not.
Auflagen fließen ohne Abzug in die Projekte der German Doctors
Die zugewiesenen Geldauflagen und Bußgelder fließen ohne Abzug von Verwaltungsgebühren zu 100 % in unsere Projekte und werden dort eingesetzt, wo die Hilfe gerade am nötigsten ist. Auf Wunsch verwenden wir das uns zugewiesene Geld auch zweckgebunden für ein bestimmtes Hilfsprojekt.
Diskrete und sichere Zahlungen
- Sonderkonto für Geldauflagen und Bußgelder: Für die korrekte und sichere Abwicklung sowie Verwaltung der Geldauflagen und Bußgelder haben wir ein Geldauflagen-Sonderkonto eingerichtet.
- Zügige Information über Eingang und Nichteingang zugewiesener Auflagen: Sobald die Auflagen bei uns eingegangen sind, benachrichtigen wir Sie zügig. Gleiches gilt bei ausbleibenden Zahlungen.
- Diskrete und datenschutzkonforme Abwicklung: Alle Informationen und Vorgänge behandeln wir selbstverständlich vertraulich und diskret.
- Gemeinnütziger und mildtätiger Verein: Die German Doctors sind bundesweit bei allen Oberlandesgerichten als Empfänger von Geldauflagen und Bußgeldern gelistet. Als gemeinnütziger und mildtätiger Verein nutzen wir die uns zugewiesenen Auflagen ausschließlich für unsere Satzungszwecke.
Mit Geldauflagen und Bußgeldern Menschen in Not helfen
Die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern an die German Doctors helfen dabei, die Gesundheitsversorgung benachteiligter Menschen im Globalen Süden zu verbessern und gibt den Menschen vor Ort die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben. Neben basismedizinischer Versorgung führen unsere German Doctors vor Ort auch Präventivmaßnahmen wie Hygieneschulungen oder die fachliche Ausbildung von einheimischem Personal durch.
Konto für Geldauflagen
Evangelische Bank | IBAN: DE49 5206 0410 0004 6666 66 | BIC: GENODEF1EK1
Hinweis: Dies ist KEIN Spendenkonto. Bitte nutzen Sie für eine freiwillige Spende unser Spendenformular.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch Überweisungsvordrucke zur Verfügung.
Haben Sie Fragen?
Sandra Wied hilft Ihnen gerne weiter:
0228-387597-77
Mit 10 Euro helfen
In unseren Feeding-Projekten versorgen wir mangelernährte Kinder daher mit nahrhafter Erdnusspaste. Diese vitamin- und mineralstoffhaltige Zusatznahrung stärkt die Abwehrkräfte der Kinder und hilft ihnen, wieder Gewicht zuzunehmen. Schon mit 10 Euro können Sie helfen, Unterernährung wirksam zu bekämpfen.
Informationen für Zahlungspflichtige
Ihre Geldauflage kommt erkrankten Menschen in Entwicklungsländern zugute, die sich keinen Arztbesuch leisten können und von den German Doctors unentgeltlich behandelt werden. Auch wenn Ihre Überweisung angewiesen wurde, möchten wir uns im Namen unserer Einsatzärztinnen und -ärzte bei Ihnen bedanken, denn Ihre Geldauflage hilft nachhaltig.
Ihre Geldauflage
Überweisen Sie Ihre Geldauflage auf das Sonderkonto für Geldauflagen und Bußgeld:
Evangelische Bank
IBAN: DE49 5206 0410 0004 6666 66
BIC: GENODEF1EK
Verwendungszweck: das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen
Wichtige Informationen
Geben Sie unbedingt bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur so können wir den Zahlungseingang Ihrer Auflage zuordnen und dem Gericht fristgerecht bestätigen.
Beachten Sie, dass der German Doctors e. V. Ihnen keine Spendenbescheinigung ausstellen darf und auch nicht mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung verhandeln kann. Wenden Sie sich dazu bitte an das Gericht.
Bei fehlerhaften Überweisungen: Sollten Sie aus Versehen auf unser Spendenkonto überwiesen haben, eine Rate doppelt angewiesen haben oder andere Probleme auftreten, wenden Sie sich zur Klärung bitte per E-Mail an uns.
Schlagen Sie die German Doctors als Empfänger für Geldauflagen
Als gemeinnütziger und mildtätiger Verein finanzieren wir uns im Wesentlichen aus Spenden, Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und anderen staatlichen Stellen sowie aus Bußgeldeinnahmen.
Bußgelder und Geldauflagen sind also wichtige Spendeneinnahmen, um unsere Projekte im Globalen Süden zu sichern und den Menschen vor Ort auch morgen noch nachhaltig zu helfen.
Sind Sie selbst in der Justiz tätig oder kennen jemanden in der Justiz, schlagen Sie die German Doctors einfach als Empfänger für Geldauflagen vor.
Fragen und Antworten zur Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern für Gerichte und Staatsanwaltschafte
Wofür werden die Geldauflagen eingesetzt?
Jede Spende hilft den Menschen in unseren Projektregionen. Genauer gesagt hilft sie dabei, die Gesundheitsversorgung benachteiligter Menschen im Globalen Süden zu verbessern und gibt ihnen so die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben. Dazu versorgen die Ärztinnen und Ärzte der German Doctors ehrenamtlich die Menschen vor Ort, stärken die lokalen Gesundheitsstrukturen und sorgen mit Präventivmaßnahmen dafür, dass die Hilfe langfristig bleibt.
Die zugewiesenen Auflagen werden immer dort eingesetzt, wo die Hilfe gerade nötig ist, können auf Wunsch aber auch zweckgebunden für eines unserer Projekte eingesetzt werden.
Wie kann ich den German Doctors Geldauflagen zuweisen?
Nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu uns aus, damit wir Ihre individuellen Vorstellungen klären können. Ihre Ansprechpartnerin ist:
Sandra Wied
Telefon: 0228-387597-17
E-Mail: geldauflagen@german-doctors.de
Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch auch vorgefertigte Überweisungsträger zu.
Kann man Bußgelder einfach spenden?
Nein, Sie können Ihr Bußgeld nicht einfach an eine gemeinnützige Organisation spenden. Nur Geldauflagen, die im Zuge eines Strafverfahrens auferlegt werden, dürfen gespendet werden.
Wann muss eine Geldauflage gezahlt werden?
In der Regel müssen Sie die Auflage innerhalb von sechs Monaten zahlen. Bitte beachten Sie die Anweisung vom Gericht.
Erhalte ich eine Spendenquittung?
Nein, Geldauflagen gelten nicht als freiwillige Spende und sind damit nicht steuerlich absetzbar. Aus diesem Grund dürfen wir Ihnen keine Spendenbescheinigung ausstellen.
Für jede andere Spendenform stellen wir Ihnen aber gerne eine Spendenbestätigung aus, mit der Sie Ihre Spende ganz einfach steuerlich geltend machen können.