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Kindesschutz
Kindesschutz, Mutter mit Kind

Kindes­schutz

Wir ver­pflichten uns zu einem strikten Verhaltens­kodex, welcher die Ein­haltung der Kindes­­schutz­­richtlinie sicher­stellt. Neben der Richtlinie gibt es noch viele weitere Richt­linien und Instrumente, um Kindes­schutz in unseren Projekten sicherzu­stellen.

© Korbinian Gauß

Kindesschutz­richtlinien

Wichtige Instrumente zum Kindes­schutz (Child Protection Policy) sind die Kindes­schutz­richtlinien (verfügbar auf Deutsch und Englisch), die Kindesschutz-Verhaltensregeln, der Code of Conduct, die Regelung für externe Besucher der Projekte (Visitor Planning Information), die Richt­linien zur Risiko­­bewertung in Projekten sowie die An­leitung für Monitoring und Evaluation zur Sicher­­stellung der wirklichen An­wendung der Kindes­­schutz­­richtlinien. Diese Materialien sind ebenfalls in unserem Download­bereich verfügbar.

Präsidium, Vorstand, in die Projekte reisende Mit­arbeiter­innen und Mitarbeiter, die aus­reisen­den Ärztinnen und Ärzte und alle Besucherinnen und Besucher in den Projekten sind ver­pflichtet, den unter­schriebenen Verhaltens­­kodex und das erweiterte polizeiliche Führungs­zeugnis vorzulegen.

In der Zentrale gibt es eine Kindes­schutz­beauftragte (Child Protection Officer), in jedem Projekt gibt es einen Child Protection Focal Person.

Die in die Projekte reisenden Ärztinnen und Ärzte erhalten zur Orientierung die Child Protection Richt­linie per E-Mail und eine Sensibilisierung zum Thema Kindes­schutz während der Vor­bereitung auf den Ein­satz. Die ein­heimischen Mit­arbeiter­innen und Mitarbeiter wurden und werden zum Thema ge­schult und unter­schreiben den Verhaltens­­kodex. Durch das kontinuierliche Monitoring wird die Umsetzung der Child Protection Policy überprüft.

Mit einheimischen Kindes­schutz-Institu­tionen bestehen Kontakte, um in den ärztlichen Sprech­stunden und im Umfeld der Projekte entdeckte von Miss­brauch betroffene Kinder und Jugendliche zu betreuen.

Alle Partner­organisationen werden bei der Entwicklung eigener Kindes­schutz-Richtlinien und -standards unterstützt, sofern diese noch nicht vorhanden sind. Schulungen für die Partner­organisationen werden organisiert.

Sie haben Fragen? Unsere Kindes­schutz­beauftragte Vera Lütke Holz steht Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte schildern Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 15565 747122.

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