Kindesschutzrichtlinien
Wichtige Instrumente zum Kindesschutz (Child Protection Policy) sind die Kindesschutzrichtlinien (verfügbar auf Deutsch und Englisch), die Regelung für externe Besucher der Projekte (Visitor Planning Information), die Richtlinien zur Risikobewertung, zur Bewertung von Arzt- und Partnerprojekten sowie die Anleitung für Monitoring und Evaluation zur Sicherstellung der wirklichen Anwendung der Kindesschutzrichtlinien. Diese Materialien sind ebenfalls in unserem Downloadbereich verfügbar.
Präsidium, Vorstand, in die Projekte reisende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ausreisenden Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, den unterschriebenen Verhaltenskodex und das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vorzulegen.
In der Zentrale gibt es einen Kindesschutzbeauftragten (Child Protection Officer), in jedem Projekt gibt es einen Child Protection Representative.
Die in die Projekte reisenden Ärztinnen und Ärzte erhalten zur Orientierung das Child Protection Handbook per E-Mail. Die einheimischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden und werden zum Thema geschult und unterschreiben den Verhaltenskodex. Durch das kontinuierliche Monitoring wird die Umsetzung der Child Protection Policy überprüft.
Mit einheimischen Kindesschutz-Institutionen bestehen Kontakte, um in den ärztlichen Sprechstunden und im Umfeld der Projekte entdeckte von Missbrauch betroffene Kinder und Jugendliche zu betreuen. German Doctors hat in Cagayan de Oro, Philippinen das Malisa Home eingerichtet, ein Heim wo Missbrauchsopfer sowie Opfer von Prostitution aufgenommen und betreut werden.
Die Partnerprojekte von German Doctors - also die Projekte, wo kein deutsches Personal tätig ist, die aber finanziell und beratend unterstützt werden - werden motiviert Kindesschutzrichtlinien einzuführen, sofern sie noch keine haben.
Sie haben Fragen? Unsere Kindesschutzbeauftragte Ulrike Fischer steht Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte schildern Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0228 387597-83.