Kindesschutzrichtlinien
Wichtige Instrumente zum Kindesschutz (Child Protection Policy) sind die Kindesschutzrichtlinien (verfügbar auf Deutsch und Englisch), die Kindesschutz-Verhaltensregeln, der Code of Conduct, die Regelung für externe Besucher der Projekte (Visitor Planning Information), die Richtlinien zur Risikobewertung in Projekten sowie die Anleitung für Monitoring und Evaluation zur Sicherstellung der wirklichen Anwendung der Kindesschutzrichtlinien. Diese Materialien sind ebenfalls in unserem Downloadbereich verfügbar.
Präsidium, Vorstand, in die Projekte reisende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ausreisenden Ärztinnen und Ärzte und alle Besucherinnen und Besucher in den Projekten sind verpflichtet, den unterschriebenen Verhaltenskodex und das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vorzulegen.
In der Zentrale gibt es eine Kindesschutzbeauftragte (Child Protection Officer), in jedem Projekt gibt es einen Child Protection Focal Person.
Die in die Projekte reisenden Ärztinnen und Ärzte erhalten zur Orientierung die Child Protection Richtlinie per E-Mail und eine Sensibilisierung zum Thema Kindesschutz während der Vorbereitung auf den Einsatz. Die einheimischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden und werden zum Thema geschult und unterschreiben den Verhaltenskodex. Durch das kontinuierliche Monitoring wird die Umsetzung der Child Protection Policy überprüft.
Mit einheimischen Kindesschutz-Institutionen bestehen Kontakte, um in den ärztlichen Sprechstunden und im Umfeld der Projekte entdeckte von Missbrauch betroffene Kinder und Jugendliche zu betreuen.
Alle Partnerorganisationen werden bei der Entwicklung eigener Kindesschutz-Richtlinien und -standards unterstützt, sofern diese noch nicht vorhanden sind. Schulungen für die Partnerorganisationen werden organisiert.
Sie haben Fragen? Unsere Kindesschutzbeauftragte Vera Lütke Holz steht Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte schildern Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 15565 747122.