Ärzte helfen weltweit
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Kindesschutz
Kindesschutz, Mutter mit Kind

Kindes­schutz

Wir unterwerfen uns einem strikten Verhaltens­kodex, welcher Teil der Kindes­schutz­richtlinien ist. Neben dem Child Protection Handbook gibt es noch viele weitere Richt­linien und Instrumente, um Kindes­schutz in unseren Projekten sicherzu­stellen.

Kindesschutz­richtlinien

Wichtige Instrumente zum Kindes­schutz (Child Protection Policy) sind die Kindes­schutz­richtlinien (verfügbar auf Deutsch und Englisch), die Regelung für externe Besucher der Projekte (Visitor Planning Information), die Richt­linien zur Risiko­bewertung, zur Bewertung von Arzt- und Partner­projekten sowie die Anleitung für Monitoring und Evaluation zur Sicher­stellung der wirklichen Anwendung der Kindes­schutz­richtlinien. Diese Materialien sind ebenfalls in unserem Download­bereich verfügbar.

Präsidium, Vorstand, in die Projekte reisende Mitarbeiter­innen und Mitarbeiter, die aus­reisen­den Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, den unter­schriebenen Verhaltens­kodex und das erweiterte polizeiliche Führungs­zeugnis vorzulegen.

In der Zentrale gibt es einen Kindes­schutz­beauftragten (Child Protection Officer), in jedem Projekt gibt es einen Child Protection Represen­tative.

Die in die Projekte reisenden Ärztinnen und Ärzte erhalten zur Orientierung das Child Protection Handbook per E-Mail. Die einheimischen Mit­arbeiter­innen und Mitarbeiter wurden und werden zum Thema geschult und unterschreiben den Verhaltens­kodex. Durch das kontinuierliche Monitoring wird die Umsetzung der Child Protection Policy überprüft.

Mit einheimischen Kindes­schutz-Institu­tionen bestehen Kontakte, um in den ärztlichen Sprech­stunden und im Umfeld der Projekte entdeckte von Miss­brauch betroffene Kinder und Jugendliche zu betreuen. German Doctors hat in Cagayan de Oro, Philippinen das Malisa Home eingerichtet, ein Heim wo Miss­brauchs­opfer sowie Opfer von Prostitution aufgenommen und betreut werden.

Die Partnerprojekte von German Doctors - also die Projekte, wo kein deutsches Personal tätig ist, die aber finanziell und beratend unterstützt werden - werden motiviert Kindesschutzrichtlinien einzuführen, sofern sie noch keine haben.

Sie haben Fragen? Unsere Kindes­schutz­beauftragte Ulrike Fischer steht Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte schildern Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0228 387597-83.

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