So können Sie helfen
Zustiften – was ist das?
Nicht jeder Stiftungswillige muss eine neue Stiftung mit einem eigenen Zweck gründen. Es gibt bewährte Stiftungen, welche den Zweck des Stiftungswilligen bereits abdecken und dabei auf dem jeweiligen Gebiet über reichhaltige Erfahrungen sowie eine gute Organisation verfügen. Eine Zustiftung ist dabei eine Spende, die im Kapital der Stiftung erhalten bleibt. Allein die laufenden Zinserträge werden für den satzungsgemäßen Stiftungszweck verwendet. So mehren sie dauerhaft die Erträge und die mögliche Stiftungsarbeit über viele Jahre. Damit unterscheidet sie sich von einer Spende, die einmalig direkt der Projektarbeit zugute kommt. Eine Zustiftung kann sowohl zu Lebzeiten als auch durch Testament erfolgen.
Wie funktioniert ein Stifterdarlehen?
Bei einem Stifterdarlehen handelt es sich rechtlich um ein klassisches Darlehen. Allerdings stellt der Darlehensgeber der gemeinnützigen Stiftung einen vereinbarten Geldbetrag zinslos zur Verfügung. Die Stiftung wiederum legt dieses Geld an und verwendet nur die aus der Anlage des Darlehensbetrages erzielten Zinsen für die Verwirklichung ihrer Zwecke. Schließlich ist sie dazu verpflichtet, die zur Verfügung gestellte Summe im Fall von Kündigung oder Zeitablauf in vollem Umfang zurückzuerstatten.
Was ist ein Stiftungsfonds?
Bei einem Stiftungsfonds handelt es sich um ein vom Stifter für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestelltes Vermögen. Dabei wird dieses Vermögen nicht in die Form einer selbstständigen oder rechtlich unselbstständigen Stiftung eingebettet, sondern lediglich als gesondertes Vermögen bei einer anderen Stiftung geführt. Mit einem Stiftungsfonds können Sie also eine Art „kleine Stiftung“ unter dem Dach der German Doctors Stiftung einrichten. Stifungsfonds sind damit flexibler als normale Stiftungen, Änderungen sind schnell und unkompliziert umsetzbar, der Zweck ist frei wählbar und das Vermögen kann bei Bedarf aufgelöst werden. Ein Stiftungsfonds ist auch zweckmäßig, wenn die geplante Summe des Schenkungsgeldes zu gering und damit eine eigene Stiftungsgründung nicht sinnvoll ist.
Haben Sie Fragen?
Birgit Donath hilft Ihnen gerne weiter:
+49-228-387597-20
German Doctors Stiftung
Seit dem 31. März 2002 existiert die unselbständige German Doctors Stiftung. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der treuhänderischen Verwaltung des Vereins German Doctors e.V. und hat ihren Sitz in Bonn. Der Stiftungszweck dient den ausschließlichen und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken des Vereins German Doctors e.V. durch ideelle und materielle Unterstützung.
Konto der German Doctors Stiftung:
Evangelische Bank eG
IBAN: DE42 5206 0410 0004 8088 00
BIC: GENODEF1EK1
Irmgard und Joachim Schlößer Stiftung
Die Stiftung wurde mit Wirkung zum 20. August 2005 durch das Ehepaar Schlösser gegründet. Die Stiftung ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der treuhänderischen Verwaltung des Vereins German Doctors e.V. und hat ihren Sitz in Bonn. Der Treuhänder vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
Der Stiftungszweck dient der Förderung der Linderung von Armut, Not und Leid von bedürftigen Menschen. Dies erfolgt insbesondere durch ideelle und materielle Unterstützung zur nachhaltigen Erfüllung der ausschließlich und unmittelbar mildtätigen Zwecke des Vereins German Doctors e.V. und des Vereins Ordensgemeinschaft der Armen-Brüder des heiligen Franziskus-Sozialwerke e.V.
Stiftung Kinder-Hilfe
1999 gründete die Berliner Ärztin Dr. Jutta Philippi Eigen die Stiftung Kinder-Hilfe. Ihr Ziel: Gesundheit, Bildung, Grundversorgung und den Schutz notleidender Kinder sicherzustellen. Nach dem viel zu frühen Tod Jutta Philippi Eigens wurde die Stiftung durch ihren Mann Prof. Dr. Peter Eigen und der Familie nahestehende Freunde sowie weitere Unterstützer fortgeführt.
Seit 1. Januar 2022 ist Dr. Harald Kischlat, Vorstand des German Doctors e.V., neben Professor Eigen und Ulrich Nöcker Teil des Vorstands der Stiftung. Der German Doctors e.V. hat dabei übernommen, die Verwaltungsaufgaben der Stiftung durchzuführen und die satzungsgemäße Mittelverwendung im Sinne der Stifterinnen mit zu ermöglichen.