



Die German Doctors sind eine gemeinnützige Organisation für Menschen in Not
Seit 40 Jahren helfen wir Menschen in Entwicklungsländern, deren Alltag von Not und Elend geprägt ist. Wir geben ihnen Zugang zu medizinischer Versorgung, retten unterernährten Kindern mit unseren Ernährungsprogrammen das Leben und bilden die Menschen vor Ort so aus, dass die Hilfe von außen langfristig überflüssig wird.
Unsere Gemeinnützigkeit ist offiziell vom Finanzamt anerkannt.
Was bedeutet „gemeinnützige Organisation“?
Der Begriff „Gemeinnützigkeit“ ist in Deutschland in der Abgabenordnung genau definiert: Eine Organisation verfolgt demnach gemeinnützige Zwecke, „wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“ – oder einfach gesagt: Eine gemeinnützige Organisation handelt ausschließlich für das Wohl der Allgemeinheit.
Voraussetzungen für eine anerkannte Gemeinnützigkeit
- Selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet
- Ausschließliche Förderung des Satzungszwecks
- Unmittelbare Verfolgung der steuerbegünstigten Zwecke
Das Finanzamt erkennt die Gemeinnützigkeit an – kann sie aber auch wieder entziehen
Jede Organisation kann unter Vorlage der Satzung und des Satzungsprotokolls einen Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt einreichen. Bei positivem Ergebnis erstellt das Finanzamt einen sogenannten Freistellungsbescheid, der drei Jahre gültig ist und die Gemeinnützigkeit offiziell bestätigt.
Nach drei Jahren wird die Gemeinnützigkeit erneut geprüft und kann auch rückwirkend entzogen werden, wenn die Organisation gegen die geltenden Verpflichtungen verstößt, also zum Beispiel wirtschaftliche Zwecke verfolgt oder die Einnahmen satzungsfremd verwendet.
Gemeinnützige Organisationen sind auf Spenden angewiesen
Damit wir die Lebensbedingungen der Menschen in unseren Projektregionen verbessern können, sind wir als gemeinnützige Organisation auf freiwillige Spenden angewiesen.
Dank unserer zahlreichen Spenderinnen und Spender können wir notwendige Medikamente, Ernährungsprogramme für unterernährte Kinder oder die Ausbildung medizinischer Fachkräfte finanzieren – und das Wohl der Menschen jeden Tag ein Stück verbessern.
Vorteile der Gemeinnützigkeit
Mit unserer anerkannten Gemeinnützigkeit gehen viele Vorteile einher – für uns als Organisation, für Sie als Spenderin oder Spender und so auch für die Menschen in unseren Projektregionen.
Steuerbefreiung und Steuerbegünstigungen
Gemeinnützig anerkannte Organisationen sind von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit und profitieren von einer Umsatzsteuerbegünstigung in Höhe von 7 Prozent.
Sie sind außerdem von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Das bedeutet: Bei einer Testamentsspende kommt der gesamte Betrag dem Zweck der Organisation zugute.
Um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren, muss die Organisation einige Voraussetzungen erfüllen:
- Die Organisation weist einen gemeinnützigen, mildtätigen oder auch kirchlichen Zweck in der Satzung aus.
- Die Organisation verpflichtet sich in der Satzung dazu, die Einnahmen unmittelbar und ausschließlich für den Satzungszweck zu verwenden.
- Die Organisation weist im Jahresabschluss nach, dass sie die Voraussetzungen erfüllt.
Staatliche Fördergelder und Zuschüsse
Staatliche Fördergelder setzen in der Regel eine anerkannte Gemeinnützigkeit voraus. Mit dem Status der Gemeinnützigkeit haben Organisationen also die Chance, staatliche Förderungen und Zuschüsse für ihre Arbeit zu erhalten.
Erlaubnis, Spendenbescheinigungen auszustellen
Nur wenn eine Organisation offiziell als gemeinnützig anerkannt ist, darf sie Spendenbescheinigungen ausstellen – und das hat den Vorteil, dass Spenderinnen und Spender ihre Spende von der Steuer absetzen können. Sie können bis zu 20 Prozent des Jahreseinkommens in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
Sicherheit für Spenderinnen und Spender
Mit der offiziellen Anerkennung der Gemeinnützigkeit wissen Spenderinnen und Spender, dass ihr Geld garantiert dem Gemeinwohl dient und nachhaltig etwas verändert. Dieses Vertrauen ist wichtig für uns als Organisation und auch für Sie als Spenderin oder Spender.
Verpflichtungen, die sich mit der Gemeinnützigkeit ergeben
Damit das Finanzamt die Gemeinnützigkeit alle drei Jahre anerkennt, müssen wir als Organisation nicht nur die Voraussetzungen erfüllen, sondern auch einigen Pflichten nachkommen.
Erweiterte Buchführungspflichten
Gemeinnützige Organisationen müssen dem Finanzamt detaillierte Aufzeichnungen und zusätzliche Belege bereitstellen. Diese erweiterten Buchführungspflichten sind zwar mit einem Mehraufwand verbunden, bringen der jeweiligen Organisation aber Steuererleichterungen und stellen sicher, dass die Spenden garantiert dort eingesetzt werden, wo sie dringend gebraucht werden.
Zweckgebundenheit der Mittel
Gemeinnützige Organisationen müssen gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass sie ihre Mittel für den Satzungszweck verwenden.
Strenge Vermögensregelung und zeitnahe Mittelverwendung
Gemeinnützige Organisationen sind verpflichtet, alle Einnahmen zeitnah für den Satzungszweck verwenden. Zeitnah bedeutet in diesem Fall innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt. Der Aufbau von Vermögen und Rücklagen ist nicht erlaubt.
Spenden Sie für Menschen in Not
Sie möchten sich für das Wohl der Allgemeinheit einsetzen? Ihre Spende an die German Doctors hilft notleidenden Menschen nachhaltig.
Unser Spendenkonto
IBAN: DE93 3702 0500 0400 0800 02
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: Globale Hilfe
Oder spenden Sie bequem online.
Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, ist jede Spende steuerlich absetzbar.
Träger des DZI-Spendensiegels
Seit 1992 tragen die German Doctors das DZI-Spendensiegel. Die Auszeichnung wird jährlich vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) verliehen und bestätigt, dass wir unsere Spenden satzungsmäßig verwenden.
Maximale Transparenz für unsere Spenderinnen und Spender
Unser Jahresbericht
In unserem Jahresbericht geben wir Einblicke in unsere Projekte und legen unsere Finanzen offen – für das Finanzamt, aber gerne auch für unsere Spenderinnen und Spender.
Unsere Satzung
Unsere Satzung ist seit 1983 der Leitfaden für unsere tägliche Arbeit im In- und Ausland und relevant für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.