Ärzte helfen weltweit
Ärzte helfen weltweit
10 Punkte der Transparenz
10 Punkte der Transparenz

Was es heißt, eine gemein­nützige Organisation zu sein – und warum wir eine sind

Gemein­nützige Organisationen engagieren sich selbst­los für das Wohl der Allgemein­heit. Sie haben keine Gewinn­absicht und verpflichten sich, so zu handeln, dass ihr Satzungs­zweck erfüllt wird. Bei den German Doctors heißt das: Wir arbeiten täglich daran, die Gesundheits­versorgung in unseren Projekt­regionen zu verbessern. So helfen wir Menschen, die sich ansonsten keinen Arzt­besuch leisten können und geben ihnen die Chance auf ein selbst­bestimmtes Leben.

Die German Doctors sind eine gemein­nützige Organisation für Menschen in Not

Seit 40 Jahren helfen wir Menschen in Entwicklungs­ländern, deren All­tag von Not und Elend geprägt ist. Wir geben ihnen Zugang zu medi­zinischer Ver­sorgung, retten unter­ernährten Kindern mit unseren Ernährungs­programmen das Leben und bilden die Menschen vor Ort so aus, dass die Hilfe von außen lang­fristig über­flüssig wird.

Unsere Gemein­nützigkeit ist offiziell vom Finanz­amt an­erkannt.

Was bedeutet „gemein­nützige Organisation“?

Der Begriff „Gemein­nützigkeit“ ist in Deutschland in der Abgaben­ordnung genau definiert: Eine Organisation verfolgt demnach gemeinn­ützige Zwecke, „wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemein­heit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbst­los zu fördern“ – oder einfach gesagt: Eine gemein­nützige Organisation handelt aus­schließlich für das Wohl der Allgemein­heit.

Voraus­setzungen für eine an­erkannte Gemein­nützigkeit

  1. Selbs­tlose Förderung der Allgemein­heit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet
  2. Aus­schließliche Förderung des Satzungs­zwecks
  3. Un­mittelbare Ver­folgung der steuer­begünstigten Zwecke

Das Finanz­amt erkennt die Gemein­nützigkeit an – kann sie aber auch wieder ent­ziehen

Jede Organisation kann unter Vorlage der Satzung und des Satzungs­protokolls einen Antrag auf Gemein­nützigkeit beim Finanz­amt einreichen. Bei positivem Ergebnis erstellt das Finanz­amt einen sogenannten Freistellungs­bescheid, der drei Jahre gültig ist und die Gemein­nützigkeit offiziell bestätigt.

Nach drei Jahren wird die Gemeinn­ützigkeit erneut geprüft und kann auch rückwirkend ent­zogen werden, wenn die Organisation gegen die geltenden Verpflichtung­en verstößt, also zum Beispiel wirtschaftliche Zwecke verfolgt oder die Einnahmen satzungs­fremd verwendet.

Gemein­nützige Organisationen sind auf Spenden angewiesen

Damit wir die Lebens­bedingungen der Menschen in unseren Projekt­regionen verbessern können, sind wir als gemein­nützige Organisation auf freiwillige Spenden angewiesen.

Dank unserer zahl­reichen Spenderinnen und Spender können wir notwendige Medi­kamente, Ernährungs­programme für unter­ernährte Kinder oder die Aus­bildung medi­zinischer Fach­kräfte finanzieren – und das Wohl der Menschen jeden Tag ein Stück ver­bessern.

 

Spenden und Helfen Jede Spende hilft!

Mit 5 Euro pro Monat können wir ein unter­­ernährtes Kind mit Aufbau­­nahrung ver­sorgen.

Mit 10 Euro finan­zieren Sie ein Erste-Hilfe-Set für Not­leitende in ukrainischen Kranken­häusern.

Mit 20 Euro können wir in Chittagong 10 Menschen mit Medika­menten ver­sorgen.

55 Euro sind nötig, um 5 Patienten in der Slum­ambu­lanz in Nairobi zu behan­deln.

Mit 80 Euro beglei­ten Sie eine Mutter auf Mindoro sicher durch die Schwanger­­schaft.

Mit 140 Euro können wir in Athi River 5 Wochen lang Zugang zu Auf­­klä­rung und Familien­­planung an­bieten.

Für 200 Euro können 40 Kinder den ärmlichen Regionen der Sundarbans alle nach den WHO-Richtl­inien empfoh­lenen Impf­ungen er­halten.

Mit 240 Euro finan­­zieren Sie die ein­jährige Aus­­bildung einer Gesund­heits­kraft, die dauer­haft für die Menschen da sein kann.

Mit 320 Euro stellen Sie das medi­zinische Material für 160 Arzt­behand­lungen bereit.

500 Euro werden benö­tigt, um mit der Rolling Clinic 40 Patienten auf Samar zu behandeln.

Spende gegen Unterernährung auf Mindoro Erste-Hilfe-Set für Bedürftige im Ukraine-Krieg Medikamente spenden in Chittagong Behandlung spenden in Nairobi Sichere Schwangerschaft spenden Aufkllärung für Menschen in Nairobi spenden Impfungen in den Sundarbans spenden Ausbildung auf Luzon spenden Arztbesuch für Nairobi Arztbesuch für Nairobi

Vorteile der Gemein­nützigkeit

Mit unserer anerkannten Gemein­nützigkeit gehen viele Vorteile einher – für uns als Organisation, für Sie als Spenderin oder Spender und so auch für die Menschen in unseren Projekt­regionen.

Steuer­befreiung und Steuer­begünstigungen

Gemein­nützig anerkannte Organisationen sind von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit und profitieren von einer Umsatz­steue­rbegünstigung in Höhe von 7 Prozent.

Sie sind außerdem von der Erbschafts- und Schenkungs­steuer befreit. Das bedeutet: Bei einer Testaments­spende kommt der gesamte Betrag dem Zweck der Organisation zugute.

Um von den steuerlichen Vor­teilen zu profitieren, muss die Organisation einige Voraussetzungen erfüllen:

  1. Die Organisation weist einen gemein­nützigen, mildt­ätigen oder auch kirchlichen Zweck in der Satzung aus.
  2. Die Organisation verpflichtet sich in der Satzung dazu, die Ein­nahmen un­mittelbar und aus­schließlich für den Satzungs­zweck zu ver­wenden.
  3. Die Organisation weist im Jahres­abschluss nach, dass sie die Voraus­setzungen erfüllt.

Staatliche Fördergelder und Zuschüsse

Staatliche Fördergelder setzen in der Regel eine anerkannte Gemeinnützigkeit voraus. Mit dem Status der Gemeinnützigkeit haben Organisationen also die Chance, staatliche Förderungen und Zuschüsse für ihre Arbeit zu erhalten.

Erlaubnis, Spendenbescheinigungen auszustellen

Nur wenn eine Organisation offiziell als gemeinnützig anerkannt ist, darf sie Spendenbescheinigungen ausstellen – und das hat den Vorteil, dass Spenderinnen und Spender ihre Spende von der Steuer absetzen können. Sie können bis zu 20 Prozent des Jahreseinkommens in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.

Sicherheit für Spenderinnen und Spender

Mit der offiziellen Anerkennung der Gemeinnützigkeit wissen Spenderinnen und Spender, dass ihr Geld garantiert dem Gemeinwohl dient und nachhaltig etwas verändert. Dieses Vertrauen ist wichtig für uns als Organisation und auch für Sie als Spenderin oder Spender.

Verpflichtungen, die sich mit der Gemein­nützigkeit ergeben

Damit das Finanzamt die Gemeinnützigkeit alle drei Jahre anerkennt, müssen wir als Organisation nicht nur die Voraus­setzungen erfüllen, sondern auch einigen Pflichten nach­kommen.

Erweiterte Buchführungs­pflichten

Gemeinnützige Organisationen müssen dem Finanz­amt detaillierte Auf­zeichnung­en und zusätzliche Belege bereit­stellen. Diese erweiterten Buchführungs­pflichten sind zwar mit einem Mehr­aufwand verbunden, bringen der jeweiligen Organisation aber Steuer­erleichterungen und stellen sicher, dass die Spenden garantiert dort ein­gesetzt werden, wo sie dringend ge­braucht werden.

Zweck­gebundenheit der Mittel

Gemeinnützige Organisationen müssen gegenüber dem Finanz­amt nachweisen, dass sie ihre Mittel für den Satzungs­zweck verwenden.

Strenge Vermögens­regelung und zeit­nahe Mittel­verwendung

Gemeinnützige Organisationen sind verpflichtet, alle Ein­nahmen zeit­nah für den Satzungs­zweck verwenden. Zeitnah bedeutet in diesem Fall innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt. Der Auf­bau von Vermögen und Rück­lagen ist nicht erlaubt.

Spenden Sie für Menschen in Not

Sie möchten sich für das Wohl der Allgemeinheit einsetzen? Ihre Spende an die German Doctors hilft notleidenden Menschen nachhaltig.

Unser Spendenkonto

IBAN: DE93 3702 0500 0400 0800 02
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: Globale Hilfe

Oder spenden Sie bequem online.

Zum Spendenformular

Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, ist jede Spende steuerlich absetzbar.

 

Träger des DZI-Spendensiegels

Seit 1992 tragen die German Doctors das DZI-Spendensiegel. Die Auszeichnung wird jährlich vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) verliehen und bestätigt, dass wir unsere Spenden satzungsmäßig verwenden.

Maximale Transparenz für unsere Spenderinnen und Spender

Unser Jahresbericht

In unserem Jahresbericht geben wir Einblicke in unsere Projekte und legen unsere Finanzen offen – für das Finanzamt, aber gerne auch für unsere Spenderinnen und Spender.

Unsere Satzung

Unsere Satzung ist seit 1983 der Leitfaden für unsere tägliche Arbeit im In- und Ausland und relevant für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Newsletter abonnieren

Was gibt es Neues? Melden Sie sich zu unserem monatlichen Newsletter an und erfahren Sie aus erster Hand alles über unsere Projekte, aktuelle Themen und Veranstaltungen.